FRIST ENDET AM 20.09.19
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung muss der Bundesrat nicht dem Gesetzentwurf zustimmen, aber: nach Art. 76 GG muss dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Gesetzentwurf ist deshalb am 09.08.2019 an den Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet worden. Dieser hat 6 Wochen Zeit zuzustimmen oder den Vermittlungsausschuss anzurufen (Art. 76 GG).
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Die Frist endet am 20.09.2019. ❗️❗️❗️
Der Bundesrat wird über den Entwurf wohl in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 04.09.2019 beraten und in der Sitzung am 20.9.2019 beschließen.
Damit ergibt sich für uns die Möglichkeit, auf die Mitglieder der Landesregierungen zuzugehen und diese aufzufordern, sich gegen den Gesetzentwurf auszusprechen.
Sinnvoll ist es, dass jeder (Stammtisch) an die Landesregierungen und die Fraktionen in den Landtagen ihres Bundeslandes herantritt. Es macht wenig Sinn, wenn jeder alle anschreibt. Massenmails werden als Masse behandelt und meist entsorgt..
Sinnvoll ist sicher auch, die örtlich zuständigen Abgeordneten im Landtag anzusprechen und anzuschreiben, dass sie auf die Landesregierung und ihre Bundestagskollegen Einfluss nehmen.
Schwerpunkte der Forderungen können sein:
Rücknahme des Gesetzentwurfes
Überprüfung nicht nur der Masernimpfung, sondern aller Impfungen auf Nachweis des Nutzens und der Risiken
Aufhebung § 23 Absatz 3 IfSG in Bezug auf Impfungen
Aufhebung $ 23a IfSG
Überprüfung nicht nur der Masernimpfung, sondern aller Impfungen auf Nachweis des Nutzens und der Risiken
Aufhebung § 23 Absatz 3 IfSG in Bezug auf Impfungen
Aufhebung $ 23a IfSG
Argumente sind zu finden in unserer aktuellen Stellungnahme vom 15.08.2019 zum Kabinettsentwurf vom 17.07.2019 (siehe Anlage) und zum Referentenentwurf vom 30.04.2019
http://www.libertas-sanitas.de/
http://www.libertas-sanitas.de/
und kommt zur Demo nach Berlin!
Es ist das letzte Wochenende vor der Gesetzesverabschiebung
Zeigt das wir viele sind!