Die Impfpflicht gegen Masern soll kommen und wird in den Medien gefeiert. Doch haben wir im Blick, was da eigentlich beschlossen wird?
Da steht wörtlich: "Für Personen, die in den genannten Einrichtungen beruflich tätig werden möchten, bedeutet die Regelung eine subjektive Berufszulassungsbeschränkung und somit einen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl (Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 GG).
Der Eingriff ist durch die damit verfolgten Zwecke des Schutzes der öffentlichen Gesundheit als wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt." Das bedeutet, dass jeder, der aus persönlichen Gründen eine Impfung ablehnt, nicht mehr in Gemeinschaftseinrichtungen mit Kindern beschäftigt werden darf und damit wörtlich ein Eingriff in unser Grundgesetzt vorgenommen wird!!
Von der Impfpflicht betroffen sind demnach nicht nur die Kinder bis 14 Jahre und Personen im Gesundheitswesen. Nein, es sind alle, die in irgendeiner Form in einer Gemeinschaftseinrichtung tätig sind. Erwähnt werden Lehrer, Erzieher, Tagesmütter, Betreuungspersonal, aber auch Reinigungskräfte, Küchenkräfte, Hausmeister und sogar Ehrenamtliche. Betreuer auf Ferienfreizeiten müssen den Impfnachweis vorlegen, Lesepaten, Trainer. Der Impfpflicht unterliegen auch alle Ausbildungseinrichtungen. Heißt das, dass jeder Ausbildungsbetrieb, der Azubis ausbildet, die Impfnachweise seiner Mitarbeiter vorlegen muss ansonsten gilt Beschäftigungs- oder Ausbildungsverbot? Was ist mit den Busfahrern? Mit externen Firmen, die in Schulen oder ähnlichen
Gemeinschaftseinrichtungen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchführen? Was ist mit Schülern, die aus dem Ausland kommen und einen Schüleraustausch mit der Partnerschule durchführen? Auch sie können die vermeintlich lebensgefährlichen Masernviren verbreiten.
Doch damit nicht genug. Wer nun glaubt, dass es mit einer Masernimpfung getan ist, der irrt. Denn: in Deutschland gibt es seit 2017 keinen isolierten Einzelimpfstoff gegen Masern mehr. Die Masernimpfung ist nur in Kombination mit Mumps und Röteln oder Windpocken erhältlich. Hier der Gesetzestext: "Das Risiko von Schutzimpfungen gegen Masern ist für gesunde Menschen als gering einzustufen, das gilt auch für Kombinationsimpfstoffe, die möglicherweise ausschließlich zur Verfügung stehen. Für Personen, die ohne erhebliche Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit nicht geimpft werden können, sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Auch wird durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der Wesens-gehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1959, Rn. 18, juris)."
Das heißt: Formell wird eine Masernimpflicht eingeführt, nebenbei werden wir jedoch gezwungen, gleichzeitig zwei weitere Impfungen zwangsweise über uns ergehen zu lassen, da es keinen Einzelimpfstoff gibt! Wer sich gegen die Impfung weigert, verliert seinen Job. Kinder erhalten keinen Betreuungsplatz oder Eltern von schulpflichtigen Kindern zahlen 2.500 Euro Strafe. Die Kombinationsimpfstoffe stehen in der Kritik, da unter natürlichen Bedingungen kein Mensch unter Umgehung der natürlichen Barrieren unseres Immunsystems mit drei derartigen Infektionskrankheiten gleichzeitig infiziert wird.
Man könne jedoch nachweisen durch den Impfpass, und wenn der nicht vorhanden ist, durch den Titer (Anzahl der Antikörper gegen eine Infektionskrankheit), dass eine Immunität vorliegt und die Impfung nicht durchgeführt werden muss.
Diesen Nachweis muss allerdings jeder selber zahlen.
Nicht zu vergessen ist der Fakt, dass das Verweigern der Impfung zu dem Tatbestand der Kindeswohlgefährdung zählt und eine Inobhutnahme möglich macht und damit einhergehende Zwangsimpfung des Kindes nach sich ziehen kann. Auch hier ist das im Artikel 6 des Grundgesetzes verankerte (natürliche!) Elternrecht natürlich kein Eingriff in ein Grundrecht, sondern stellt lediglich ein Wohlwollen des Staates dar, um das Wohl und die Gesundheit der Kinder zu schützen.
Unsere Grundrechte sind in Gefahr!
Erhebe deine Stimme und zeige, dass eine rote Linie überschritten wird und wir uns das nicht gefallen lassen.
WIR SAGEN NEIN ZUM IMPFZWANG
Wir erwarten diesmal Gäste aus den Niederlanden
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