Die Impfeinladungen an die Kinder sind rechtswidrig!

Jedes Elternteil sollte diesen Brief an die Minister schicken und Strafanzeige stellen! 


 Offener Brief der Anwälte für Aufklärung e.V. / Berlin 


Wir fordern die Bundesregierung hiermit nachdrücklich auf, ein sofortiges und rechtsverbindliches Verbot von Impf- und Impfwerbeaktionen an den Schulen Ihrer Bundesländer auszusprechen und umzusetzen. Die Freiheit der Kinder und Jugendlichen sich nicht impfen zu lassen, muss jederzeit gewährleistet bleiben. Jede Form staatlichen Drucks oder auch sozialen Gruppendrucks in den Schulen muss sofort eingestellt werden. Impfkampagnen an den Schulen in der von Ihrer Staatsministerin Frau Karin Prien am 28.07.2021 dargestellten Art verstoßen u.a. gegen das Heilmittelwerbegesetz(HWG). 

Bitte nehmen Sie als Landesregierung zur Kenntnis, dass nach dem allgemeinen Grundsatz des § 10 HWG (Werbeverbot) für verschreibungspflichtige Arzneimittel – somit auch für Impfungen - nur in Fachkreisen, also bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apotheken und bei Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel betreiben, geworben werden darf. Die Werbung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und somit erst recht gegenüber Kindern und Jugendlichen ist unzulässig.

Eine Covid-Impfung von Kindern und Jugendlichen wird bis heute weder von der WHO noch von der STIKO empfohlen. Wissenschaftler, Medizinrechtler und andere Fachleute warnen davor, dass Impfungen bei Kindern und Jugendlichen kontraindiziert sind, weil diese nachweislich nicht schwer an Covid 19 erkranken und erst recht nicht daran versterben. Die Impfung von Kindern und Jugendlichen hat keinen erkennbaren bzw. nachgewiesenen Nutzen. Nach bisherigen Erkenntnissen leiden nahezu alle Kinder und Jugendliche nach einer Covid-Impfung unter Nebenwirkungen, die stärker sind, als eine Infektion mit SarsCoV-2 selbst wahrscheinlich verursacht hätte.

Tatsache ist darüber hinaus, dass beim Paul-Ehrlich-Institut binnen 6 Monaten für die Corona-Impfungen 85 x mehr Verdachtstodesfälle gemeldet wurden als für alle Impfungen der vergangenen 20 Jahre. Laut dem 12. Sicherheitsbericht vom 15.07.2021 wurden massive Impfnebenwirkungen gemeldet: 106.835 Verdachtsmeldungen und 1.028 Todesfallmeldungen. Hinzu kommt, dass alle mRNA-Impfstoffe bis heute nur eine bedingte Zulassung haben und Langzeitnebenwirkungen völlig unerforscht sind.

Allein aus diesen Gründen ist es schlicht unzulässig, Impf- und Impfwerbeaktionen durch mobile Impfteams an unseren Schulen vorzunehmen und entgegen wissenschaftlicher Warnungen politisch voranzutreiben. Bereits das beamtenrechtliche Neutralitätsgebot der Schulleiter und Lehrkräfte sowie die Landesschulgesetze verbieten es, die Schulen zu Orten staatlicher Impfwerbung zu machen oder in schulische Impfzentren umzugestalten. Was Sie über die staatlichen Schulämter von den Lehrkräften erwarten (politische Neutralität bzgl. der Masken- und Testpflicht), darf gleichermaßen von Ihnen erwartet werden, jedwede Werbung für Impfungen an den Schulen sofort einzustellen und zu unterbinden.

Erst recht können Kinder und Jugendliche keine wirksame eigene Einwilligung in die Impfung abgeben, da Impfung keine Routinebehandlung ist. Aufgrund der erheblichen Risiken bedarf es immer und ausnahmslos der Einwilligung der Eltern. Fehlt die Einwilligung, dürfen die Impfärzte nicht impfen. Anderenfalls machen sie sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strafbar und haften zivilrechtlich persönlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Impfkomplikationen und Impfschäden. Hier gilt ausnahmslos der Minderjährigenschutz. Viele Eltern behalten sich deshalb strafrechtliche Schritte vor. Wir bitten um Beachtung.

Als Landesregierung ist es Ihre Verpflichtung, alle medizinischen Maßnahmen, die unseren Kindern und Jugendlichen auferlegt werden, wissenschaftlich, statt nur politisch zu begründen. Bis heute fehlen aber evidenzbasierte Daten, Fakten und Begründungen, die von unabhängigen Experten der jeweiligen Fachgebiete evaluiert und überprüft worden sind, um Kinder und Jugendliche einer Impfung zu unterwerfen. 

Die Impffrage gehört in die Hände der Wissenschaftler und Ärzte, die sich ausreichend Zeit für Beratung und Aufklärung nehmen, nicht aber in die Schulen, die Orte des Lernens bleiben müssen, statt Orte politischer Agitation und staatlicher Propaganda. Es entscheiden immer noch die Eltern, wie sie die Gesundheit ihrer Kinder schützen. Es gilt das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. 

Wir fordern Sie daher mit diesem Offenen Brief auf, die für die Schulen vorgesehenen Impfteams unverzüglich aufzulösen und von den sog. „Impfangeboten“ an den Schulen, die entgegen den Empfehlungen der STIKO erfolgen, Abstand zu nehmen. Betreutes Denken und Impfkampagnen an den Schulen sind absolut fehl am Platz und rechtswidrig. 

Für den Bundesvorstand der Anwälte für Aufklärung e.V. / Berlin

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ (Berlin). 

Rechtsanwalt Holger Fischer (Hanau). 

Rechtsanwalt Tobias Gall (Berlin). 

Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche (Hofgeismar). 

Rechtsanwalt Ivan Künnemann (Hamburg). 

Rechtsanwalt Christian Moser (Bochum). 

Rechtsanwältin Christiane Ringeisen (Rüsselsheim).

Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier (Köln) 

Rechtsanwalt Karl Schmitt-Walter (München)

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